Ihre Kapital-Lebensversicherung
Ihre Kapital-Lebensversicherung – eine tickende Zeitbombe?
Lebensversicherungen in der Krise
Deutschlands Lebensversicherer leiden seit Jahren unter den niedrigen Zinsen. Bei vielen Unternehmen gehen die Probleme bereits so weit, dass die Finanzaufsichtsbehörde BaFin sie unter die sogenannte „intensivierte Aufsicht“ gestellt hat.
So berichtet DER SPIEGEL in seiner Online-Ausgabe am 27.06.2018, dass derzeit 34 der insgesamt 87 Lebensversicherer in Deutschland dieser intensivierten Aufsicht unterliegen. Die Maßnahme wird dann ergriffen, wenn sich aus der jährlichen Prognoserechnung ergibt, dass ein Unternehmen mittel- bis langfristig in finanzielle Schwierigkeiten geraten könnte.
Das Handelsblatt titelte am 27.6.2018:
„Finanzielle Probleme“ Bundesfinanzministerium sieht Gefahren bei 34 Lebensversicherern Das Bundesfinanzministerium sieht mögliche finanzielle Probleme bei 34 Lebensversicherern. Mehr als ein Drittel steht unter verschärfter Beobachtung. Verbraucherschützer sind alarmiert.
[vgl.: Spiegel Online spiegel.de; Handelsblatt handelsblatt.com Link 1 und handelsblatt.com Link 2; handelsblatt.com Link 3„Laut dem Evaluierungsbericht zum Lebensversicherungsreformgesetz will die Bundesregierung künftig die finanziellen Belastungen für die Versicherer aus dem wegen der Niedrigzinsphase vorgeschriebenen Zinspuffer, der sogenannten Zinszusatzreserve, reduzieren. Derzeit liegen rund 60 Milliarden Euro in dem Topf, der garantieren soll, dass die Unternehmen auch künftig ihren Verpflichtungen nachkommen.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hat mit Sorge auf den Bericht reagiert. „Es könnte passieren, dass Versicherer unter die gesetzliche vorgeschriebene Eigenkapitalquote fallen. Wenn dann nicht innerhalb weniger Monate für ausreichend Kapital gesorgt wird, droht die Abwicklung“, sagte der Versicherungsexperte des VZBV, Lars Gatschke, dem Handelsblatt.“
Die Probleme werden von der Branche derzeit zwar noch heruntergespielt, es ist aber zu befürchten, dass sich diese künftig eklatant verschärfen werden, da die Lebensversicherer das Geld ihrer Kunden zum Großteil in festverzinsliche Wertpapiere anlegen, welche immer weniger Zinsen abwerfen, während zugleich hohe Garantiezinsversprechen erfüllt werden müssen, die den Kunden vor Jahren gegeben wurden. Dies gelingt nur, indem auf Rückstellungen und Reserven zurückgegriffen wird, die jedoch begrenzt sind.
Enteignung droht!
Doch was passiert, wenn der Fall eintritt und ein Lebensversicherer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann?
Eine bislang wenig beachtete Norm im Versicherungsaufsichtsgesetz (§ 314 VAG) gibt der Aufsichtsbehörde die Möglichkeit, im Krisenfall Auszahlungen von Lebensversicherungen ganz oder teilweise zu unterbinden und unter Umständen, wenn dies zur Rettung des Unternehmens erforderlich ist, zu entscheiden, dass Ihre Ansprüche aus der Lebensversicherung herabgesetzt werden, während Sie weiter verpflichtet bleiben, Ihre vollen Beiträge zu leisten.
Dieses Szenario, welches lange Zeit als undenkbar galt, könnte nach Meinung von Experten bereits im Jahr 2019 bei dem einen oder anderen Versicherer wahr werden, mit der Folge, dass Sie als Kunde, der seine Altersversorgung (teilweise) auf seine Lebensversicherung aufgebaut hat, quasi enteignet werden.
Kapitalverlust durch BREXIT?
Als sei dies noch nicht genug, drohen weitere Unsicherheiten durch den zum 29.März 2019 beschlossenen BREXIT.
Viele tausend deutsche Kunden sind im Besitz von Versicherungspolicen britischer Lebensversicherer, wie etwa Clerical Medical. Welche Auswirkungen der BREXIT für diese Verträge über den März 2019 hinaus hat, ist indes bis heute völlig ungeklärt. So berichtet etwa die WELT in einem Online-Artikel vom 21.06.2018, dass die Policen ungültig werden oder nicht mehr bedient werden könnten und die Zeit, diese noch rechtzeitig umzuschreiben, längst abgelaufen sei.
Hintergrund ist der, dass Finanzdienstleister aus Großbritannien mit dem Ausstieg aus dem Binnenmarkt Ihre Zulassung in der Europäischen Union verlieren, was zur Folge haben könnte, dass die laufenden Verträge nichtig werden. Deren Schicksal ist völlig offen, ein kompletter Kapitalverlust für den Kunden nicht ausgeschlossen.
Jetzt aussteigen und Verluste minimieren!
Es gilt daher: Lebensversicherungen sind keine sichere und schon gar keine lukrative Anlageform (mehr). Steigen Sie aus, solange dies noch ohne größere Verluste möglich ist!
Auszahlung maximieren!
Für zwischen 1994 und 2007 abgeschlossene Lebensversicherungen eröffnet der sogenannte „Widerrufsjoker“ in vielen Fällen die Möglichkeit, sich auch noch viele Jahre nach Abschluss einer Lebensversicherung von dem Vertrag zu lösen. Dieser basiert auf der verbraucherfreundlichen Rechtsprechung des Bundegerichtshof, wonach die Frist für das bei Vertragsabschluss einzuräumende Widerspruchsrecht nicht zu laufen begonnen hat, wenn die Widerspruchsbelehrung nicht den gesetzlichen Anforderungen genügte, so dass auch heute noch ein Widerspruch erklärt werden kann. Da im Rahmen der Rückabwicklung neben den eingezahlten Beiträgen auch die von der Versicherungsgesellschaft mit den Beiträgen erwirtschafteten Gewinne Berücksichtigung finden, kann auf diese Weise in der Regel ein erheblicher Mehrerlös im Vergleich zum letzten mitgeteilten Rückkaufswert erzielt werden.
Kostenfreie und unverbindliche Erstprüfung
Gerne können Sie uns Kopien Ihrer Versicherungsunterlagen (Antrag, Versicherungspolice, Übersendungsschreiben zu Ihrer Versicherungspolice, letzte Jahresmitteilung zum aktuellen Wert) zusammen mit unserem Mandantenfragebogen zukommen lassen. Wir werden diese kostenlos und unverbindlich im Rahmen einer Erstprüfung auswerten und Ihnen Ihre Handlungsoptionen aufzeigen.
Sollten wir zu dem Ergebnis kommen, dass in Ihrem Fall eine Widerspruchsmöglichkeit besteht, können wir auf Wunsch – ebenfalls kostenfrei – einen überschlägigen Wert ermitteln lassen, welcher Mehrwert über dem mitgeteilten derzeitigen Rückkaufswert für Sie möglich ist.
Für die Kosten der Durchsetzung Ihrer Ansprüche kommt in der Regel Ihre Rechtsschutzversicherung – falls vorhanden – auf. Die Korrespondenz mit dieser übernehmen wir als Serviceleistung ebenfalls, ohne dass Ihnen Kosten entstehen.
Bei Fragen rund um dieses Thema zögern Sie nicht, uns unverbindlich und kostenfrei zu kontaktieren.
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