
Unbegründetes Rückzahlungsverlangen!
Die Logis-Fonds I GmbH ehemals firmiert unter Garbe Logimac AG versucht seit Auflösung der Anlegerbeteiligungen zum 31.01.2017 sogenannte „ gewinnunabhängige Ausschüttungen “ von ihren Anlegern bzw. den atypisch stillen Gesellschaftern zurückzuverlangen. Nachdem sich das Vorhaben als erfolglos entpuppte und die Anleger deshalb ihre Anlage in voller Höhe verloren, soll diesen nunmehr auch noch der letzte „ Penny “ aus der Tasche genommen werden.
Eine Rückzahlungspflicht bzgl. gewinnunabhängiger Ausschüttungen trifft den Anleger nach der Rechtsprechung des BGH aber nur dann, wenn eine solche Pflicht ausdrücklich vertraglich fixiert ist. Im Wege der hierzu geführten Klageverfahren werden seitens der Logis-Fonds I GmbH neben der pauschalen Behauptung angeblich negativer Abfindungswerte ( was Voraussetzung der angeblich vertraglich fixierten Rückzahlungspflicht ist), eine Vielzahl von Urteilen vorgelegt, welche den angeblichen Zahlungsanspruch manifestieren sollen. Bei genauerem Hinsehen geht dieser Vortrag ins Leere! Das haben wir mittlerweile auch schwarz auf weiß. Unsere Kanzlei konnte dank einer dezidierten Auseinandersetzung mit dem streitgegenständlichen Vertrag die Fehlerhaftigkeit der vorgelegten Urteile gerichtsfest darstellen und folglich klageabweisende Urteile erstreiten.
Unsere Empfehlung ist daher, der Aufforderung auf keinen Fall ungeprüft nachzukommen!
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