
Meldepflicht für Photovoltaikanlagen: Übergangsfrist läuft am 31.01.2021 ab!
Meldepflicht für Photovoltaikanlagen: Übergangsfrist läuft am 31.01.2021 ab! Bußgeld und Verlust der Einspeisevergütung droht!
Anlagen, die vor dem 31. Januar 2019 in Betrieb genommen worden sind, müssen bis zum 31. Januar 2021 im Marktstammdatenregister eingetragen werden.
Für den Batteriespeicher gilt eine eigenständige Pflicht zur Registrierung.
Grundsätzlich gilt bereits seit dem 01. Juli 2017, dass Photovoltaikanlagen innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme der Anlage registriert werden müssen.
Nunmehr läuft die 24-monatige Übergangsfrist seit Anlauf des Onlineportals zum Marktstammdatenregisters ab.
Bereits erfolgte Registrierungen und Anmeldungen, zum Beispiel im sogenannten PV Meldeprotal, entbinden nicht von der Registrierungspflicht im Marktstammdatenregister.
Konkret bedeutet dies:
- Bei Inbetriebnahme vor dem 01.07.2017 muss die Registrierung bis zum 31. 01.2021 erfolgen.
- Fehlende Daten müssen auch bei erfolgter Registrierung bis 31.01.2021 nachgetragen werden.
- Änderungen von relevanten Daten müssen stets innerhalb eines Monats im Marktstammdatenregister vorgenommen werden.
Rechtsgrundlage
Die Rechtsgrundlage für die Registrierungspflicht findet sich in § 25 Abs. 2 MaStRV. Aus diesem Abs. 2 ergibt sich auch die 24-monatige Übergangsfrist seit dem Start des Webportals zum Marktstammdatenregister.
Ordnungswidrigkeit
Gemäß § 21 MaStRV i.V.m. § 95 Abs. 1 Nr. 5 lit. d) EnWG stellt das Unterlassen der Registrierung eine Ordnungswidrigkeit dar.
Diese Ordnungswidrigkeit kann gemäß § 95 Abs. 2 EnWG mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 € geahndet werden.
Ferner droht bei Unterlassen der Registrierung im Marktstammdatenregister auf Grundlage von § 23 MaStRV i.V.m. § 52 EEG der Ausfall oder eine erhebliche Reduzierung der Einspeisevergütung.
Zum Ablauf der Registrierung:
Als Anlagenbetreiber im deutschen Energiesystem müssen Sie sich und Ihre Anlage zunächst unter https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR/ registrieren.
Die Registrierung ist kostenfrei.
Ein Registrierungsassistent führt Sie durch diesen Prozess. Bei aufmerksamer Lektüre der Hinweise des Assistenten und wenn alle Unterlagen griffbereit sind, ist die Registrierung in 20-30 Minuten erledigt.
- Zunächst muss ein Benutzerkonto eingerichtet werden. Dazu müssen Sie sich als Benutzer registrieren. Dies gelingt über den Button „Registrierung starten“.
- Danach müssen Sie Ihre Daten als Anlagenbetreiber eintragen und sich damit als Anlagenbetreiber registrieren (Betreiber einer Stromerzeugungsanlage oder anderer Marktakteur). Welche Art der Registrierung (Betreiber Stromerzeugungsanlage oder anderer Marktakteur) für Sie die Richtige ist, lässt sich anhand des gelb hinterlegten Kästchens „Bitte beachten“ ermitteln.
- Im nächsten Schritt müssen Sie die erforderlichen Daten zu Ihrer Anlage eingeben und diese dadurch registrieren.
- Zum Schluss sollten Sie sich die Registrierungsunterlagen für Ihre Akten ausdrucken.
Bei Betreiben mehrerer Anlagen müssen alle Anlagen, ggf. einzeln, registriert werden.
Nach Anlegen Ihres Benutzerkontos können Sie diesem jeweils neue Anlagen hinzufügen. Dabei können Sie die Angaben für jede Solaranlage, Kraftwerk, Windrad oder Biogasanlage in Ihrem Benutzerkonto eintragen.
Gerne stehen wir Ihnen für Fragen zur Verfügung.
Latest Posts
Ist Ihr „Pachtvertrag“ wasserdicht?
Ist Ihr „Pachtvertrag“ wasserdicht? Sie betreiben eine PV-Anlage auf einem fremden Dach oder Grundstück und haben sich ein langjähriges Nutzungsrecht durch...
Ist Ihr „Pachtvertrag“ wasserdicht?
Bundestag beschließt neue EEG-Änderung
Bundestag beschließt neue EEG-Änderung Der Kurs der Bundesregierung ist festgelegt: bis 2030 sollen mindestens 80 % Bruttostroms aus erneuerbaren Energien...
Bundestag beschließt neue EEG-Änderung
Neue Entwicklung in Open-House-Fällen
Neue Entwicklung in Open-House-Fällen Die Erfolgsaussichten einer klageweisen Durchsetzung der Ansprüche gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen der aus...