Viele neue Rechte bei Handy- Internet- und Festnetzverträgen ab 1. Dezember!
Durch eine Novelle des Telekommunikationsgesetzes, die am 1. Dezember 2021 in Kraft tritt, werden die Rechte von Verbrauchern bei Handy- Internet- und Festnetzverträgen deutlich gestärkt.
Im Einzelnen umfasst dies vor allem:
- Keine automatische Verlängerung von Verträgen: nach Ablauf der Mindestlaufzeit sind Verträge monatlich kündbar
- Sonderkündigungsrecht bei Vertragsänderungen durch den Anbieter
- Jährliche Information zum optimalen Tarif für den Kunden
- Kündigungs- und Minderungsmöglichkeit bei zu geringer Bandbreite
- Entschädigungen bei Störungen der Leitung
- Einschränkung von Vertragsschlüssen via Telefon
Diese Änderung gilt auch für schon bestehende Verträge, die vor dem 1. Dezember geschlossen wurden. Spannend bleibt, wie sich das auf die betroffenen Vertragsarten in der Zukunft auswirken wird. Da die Rechte der Verbraucher deutlich gestärkt werden, könnte dem auf Unternehmerseite mit einer Preiserhöhung begegnet werden.
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