Vorsicht bei der Eigentumsübertragung von Photovoltaikanlagen
Vorsicht bei der Eigentumsübertragung von Photovoltaikanlagen
Inmitten des Dschungels aus (häufig ungeklärten) Rechtsfragen im Zusammenhang mit Photovoltaikanlagen findet ein Aspekt relativ selten Beachtung: Die Übertragung des Eigentums an der Photovoltaikanlage.
In den meisten Kaufverträgen spielt dieses Thema auch nur eine untergeordnete Rolle, da die meisten Kaufgegenstände in irgendeiner Weise übergeben oder geliefert werden. Dies ist besonders bei größeren Photovoltaikanlagen jedoch häufig nicht der Fall. Diese werden regelmäßig auf Freiflächen oder Dachflächen Dritter installiert und anteilsweise an Anleger verkauft, denen dann zusätzlich zum Kaufvertrag die Rechte und Pflichten aus einem Pachtvertrag mit dem Eigentümer dieser Flächen übertragen werden. Unmittelbaren Kontakt zu der Anlage haben die Anleger in den wenigsten Fällen.
Das BGB hat aber einen abschließenden Katalog an Übereignungstatbeständen in den §§ 929 bis 934. Wird im Kaufvertrag eine Regelung getroffen, die nicht in diesem Katalog enthalten ist, so findet keine wirksame Eigentumsübertragung statt. Die Folgen können vor allem für die Anleger fatal sein. Konnte das Eigentum aufgrund einer falschen vertraglichen Regelung nicht übertragen werden, so bleibt der Errichter der Anlage für alle Zeit Eigentümer.
Somit wird nicht nur das Ziel des Abschlusses eines Kaufvertrages verfehlt, letztlich Eigentümer des Kaufgegenstandes zu werden.
Unsere langjährige Erfahrung sowohl mit Anlegern, als auch mit Vermittlern und Errichtern zeigt uns leider auch, dass viele dieser Unternehmen nicht von langer Lebensdauer sind. Im Falle der Insolvenz gehört die Anlage dann zur Insolvenzmasse und wird zugunsten der Gläubiger dieses Unternehmens verwertet. Der Anleger selbst kann sich dagegen nicht mehr wehren.
Unserer Erfahrung nach sind weitaus mehr Verträge von diesem Mangel betroffen, als man erwarten würde.
Falls auch Sie für Ihren Fall diese Frage geklärt haben möchten, oder in Zukunft eine Photovoltaikanlage kaufen oder verkaufen möchten, kontaktieren Sie uns gerne und wir melden uns bei Ihnen für ein unverbindliches und kostenloses Erstgespräch.
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