Insolvenzrecht
Eigenverwaltung – von der Ausnahme zur Regel
I
n der Praxis hatte die Eigenverwaltung bisher kaum eine Bedeutung, obwohl diese im anglo-amerikanischen Raum bereits seit langer Zeit gut funktioniert („Chapter-11-Verfahren“). Die Ursache hierfür ist auch in einigen gesetzlichen Hürden begründet. Mit dem ESUG (Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen) ist 2012 Abhilfe geschaffen worden; verschiedene Maßnahmen sind eingeführt worden, um die Eigenverwaltung attraktiver und sogar zum Regelfall zu machen.
Künftig besteht ein Anspruch auf Anordnung der Eigenverwaltung, wenn keine Umstände positiv festgestellt werden können, die dagegen sprechen und sie können sich eines Verwalters bedienen, den Sie selbst ausgesucht haben. Für Unternehmen in der Krise ist es eine ausgezeichnete Alternative, sich aus wirtschaftlichen Problemen zu befreien, die bei der Entwicklung eines Sanierungskonzepts unbedingt berücksichtigt werden muss. Aber auch für Gläubiger, deren Rechte mit dem ESUG deutlich gestärkt wurden, ist eine frühzeitige Intervention z. B. durch Teilnahme an bzw. Entsendung eines Fachmanns in einen sog. vorläufigen Gläubigerausschuss wesentlich interessanter geworden.
Die WPV Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist auf die Sanierung von Unternehmen in der Krise seit Jahrzehnten spezialisiert und deswegen Ihr vertrauenswürdiger Gesprächspartner in schwierigen Zeiten!
Nutzen Sie die Gelegenheit für ein unverbindliches Sondierungsgespräch, denn je früher eine Sanierung betrieben wird, umso größer sind regelmäßig die Erfolgsaussichten.