(Int.) Handels- und Gesellschaftsrecht
/ Vertragsrecht
M
it der Entscheidung, ein Unternehmen zu gründen, stellt sich auch immer die Frage der richtigen Rechtsform. Das Gesetz unterscheidet zwischen dem klassischen Einzelunternehmen, der Handelsfirma bzw. dem eingetragenen Kaufmann, den Personenhandelsgesellschaften wie GbR, OHG und KG und den Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) als eigenständige Träger von Rechten und Pflichten. Daneben wurde im Zug der europäischen Rechtsprechung auch für deutsche Unternehmer der Zugang zu der englischen Limited erleichtert. Seit dem Jahre 2008 wurde gesetzlich auch die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) verankert.
Die Wahl der richtigen Rechtsform bedarf der genauen Analyse der unternehmerischen Vorstellungen und setzt die individuelle Beratung voraus. Es sind entscheidende haftungs-rechtliche Fragen zu klären, wobei auch die steuerliche Beurteilung wegweisenden Einfluss hat.
Wir dürfen Ihnen dabei helfen und beraten Sie bei der
- Gestaltungsberatung nach Zivil- und Steuerrecht in Zusammenarbeit mit einem Steuerberater bzw. Ihrem Steuerberater
- Rechtsformwahl
- Gründung von Personengesellschaften
- Unternehmensumstrukturierung in Zusammenarbeit mit Ihrem bzw. einem Steuerberater
- Unternehmensnachfolge
- Nachfolge in Unternehmensbeteiligungen
- Überprüfung sowie Erstellung der Pensionszusagen an GmbH-Geschäftsführer in Zusammenarbeit mit Ihrem bzw. einem Steuerberater
(siehe auch Artikel „Die Pensionszusage an Geschäftsführer – eine Zeitbombe?“) - Vertragsgestaltung im Zusammenhang mit Schiedsgerichtsvereinbarungen
Ebenso vertreten wir Sie außergerichtlich sowie gerichtlich bei:
- Gesellschafterklagen
- Handelsgeschäften