(Int.) Handelsvertreter- und
Finanzvermittlerrecht / Vertriebsrecht
Vermittlerhaftung
D
ie Insolvenz der „Göttinger Gruppe“ im Jahr 2007 oder der jüngste Skandal um die Frankfurter „S&K-Group“ – immer häufiger verlieren Kapitalanleger ihr Erspartes, das sie in riskante Anlagen oder Beteiligungen investiert haben. Da bei den Anlagegesellschaften zumeist nichts mehr zu holen ist, versuchen viele Geschädigte sich bei ihren Finanzanlagevermittlern oder Anlageberatern schadlos zu halten und nehmen diese wegen angeblicher Falschberatung in Anspruch. Die Zahl der Klageverfahren gegen Finanzanlagenvermittler wegen vermeintlicher Beratungsfehler nimmt – nicht zuletzt aufgrund immer aggressiverer Akquisemethoden von sogenannten Anlegerschutzkanzleien – stetig zu.
Um sich in diesen Verfahren erfolgreich zur Wehr zu setzen, bedarf es anwaltlicher Spezialkenntnisse und umfangreicher Erfahrungen in diesem Bereich, der von kaum überschaubarer Rechtsprechung geprägt ist, wobei sich diese stetig verfeinert und weiterentwickelt. Als auf die Vertretung von Finanzanlagevermittlern spezialisierte Kanzlei können wir insoweit auf einen reichhaltigen Erfahrungsschatz aus langjähriger erfolgreicher Tätigkeit zurückgreifen. In weit über einhundert Schadensersatzprozessen gegen Finanzanlagenvermittler, bei denen Beratungspflichtverletzungen im Zusammenhang mit der Vermittlung verschiedenster Finanzanlageprodukte, wie geschlossene (Immobilien-)Fonds, atypisch stille Beteiligungen, unternehmerische Beteiligungen in Form von Kommanditgesellschaften, Schiffsbeteiligungen etc. im Raum standen, konnten wir mit einer Erfolgsquote von ca. 95% die Schadensersatzforderungen gegen die von uns vertretenen Vermittler abwehren oder günstige Vergleiche mit geringen Quoten durchsetzen.
Oftmals können Ansprüche auch bereits außergerichtlich abgewehrt werden, so dass es sich für den Vermittler empfiehlt, bereits dann anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen wenn eine Inanspruchnahme durch den Kunden droht. Kostspielige und langwierige Gerichtsverfahren lassen sich so häufig vermeiden.
Ausgleichsansprüche
Bei der Beendigung von Handelsvertreterverträgen kommt es häufig zu Auseinandersetzungen über die Höhe des Ausgleichsanspruches des Handelsvertreters. Da es für die Ermittlung des Ausgleichsanspruchs keine starren Regeln gibt und diese weitgehend nach Billigkeitserwägungen erfolgt, liegt der vom ausgleichspflichtigen Unternehmen ermittelte Ausgleichsanspruch häufig weit unter dem vom Handelsvertreter erwarteten. Dies sollte der Handelsvertreter nicht ungeprüft akzeptieren. Wie die Erfahrung gezeigt hat, kann durch geschickte Verhandlungen mit dem ausgleichspflichtigen Unternehmen oftmals ein ordentlicher Nachschlag für den Handelsvertreter erzielt werden. Lassen Sie sich beraten!