Wettbewerbsrecht
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as Wettbewerbsrecht beschreibt die Spielregeln fairen wirtschaftlichen Verhaltens, die jedes Unternehmen im Wettbewerb um das Angebot und den Bezug wirtschaftlicher Leistungen einhalten muss. Es dient dem Schutz der Mitbewerber und der Verbraucher sowie dem Interesse der Allgemeinheit an einem unverfälschten Wettbewerb.
Wettbewerbswidriges Verhalten Dritter, z.B. in Form von irreführender Werbung oder verbrauchertäuschenden Angaben zur angebotenen Ware oder Dienstleistung oder deren Preis – um nur einen Teil der gesetzlich normierten Wettbewerbsverstöße zu nennen – kann sich erheblich auf den Erfolg des eigenen Unternehmens auswirken, so dass es sich in vielen Fällen empfiehlt, hiergegen vorzugehen.
Unser Leistungsspektrum im Bereich des Wettbewerbsrechts umfasst u.a.
- die Abwehr unberechtigter Ansprüche von Mitbewerbern, insbesondere die Abwehr von wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen.
- die außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung wettbewerbsrechtlicher Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz, sofern ein Mitbewerber gegen das Wettbewerbsrecht verstößt. Dies erfolgt in der Regel zunächst durch den Ausspruch einer Abmahnung und – falls erforderlich – durch einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung.
- die Prüfung von Werbemaßnahmen wie Internetauftritte, Anzeigen in Printmedien oder Werbeveranstaltungen auf ihre wettbewerbsrechtliche Unbedenklichkeit.