Skip to content

Unsere Leistungen

Die Kanzlei für Wirtschaftsrecht, Photovoltaik & Stromspeicher

Ob vor der Investition, während der Projektentwicklung oder bei der rechtlichen Aufarbeitung bestehender Anlagen – wir begleiten Sie in jeder Phase mit juristischer Präzision und wirtschaftlichem Weitblick. Unsere Leistungen sind in zwei klar gegliederte Fachbereiche unterteilt:

Energierecht:

Für Investoren & Planer
Vor der Investition
Für Projektierer & Solarteure
Projektentwicklung
Für Betreiber & Eigentümer
Nach der Investition
Für Flächeneigentümer
Dach- oder Freiflächen

Vor der Investition (für Investoren & Planer)

Wir unterstützen Investoren, Unternehmen und Grundstückseigentümer bei der rechtlichen Vorbereitung von Stromspeicher und PV-Vorhaben – von der Flächensicherung bis zur gesellschaftsrechtlichen Struktur.

Die Gestaltung und Prüfung dieser Verträge sorgt dafür, dass die rechtlichen und finanziellen Beziehungen zwischen allen Beteiligten (Grundstückseigentümern, Betreibern, Dienstleistern, etc.) klar und rechtssicher geregelt sind.

Sie bildet die Grundlage für einen reibungslosen Betrieb der Photovoltaikanlage und minimiert rechtliche Risiken.

Das Hauptziel der rechtlichen Due Diligence ist es, potenzielle rechtliche Risiken zu identifizieren und zu bewerten, die mit dem Erwerb oder dem Einstieg in ein Projekt verbunden sind.

Diese rechtlichen Risiken können sich auf viele verschiedene Aspekte des Projekts beziehen, von der Finanzierung über Verträge bis hin zu behördlichen Genehmigungen. Durch eine gründliche rechtliche Due Diligence können Investoren und Unternehmen sicherstellen, dass sie fundierte Entscheidungen treffen und nicht in ein Projekt investieren, das mit versteckten rechtlichen Problemen belastet ist.

In der Praxis bedeutet das für Photovoltaikprojekte, dass potenzielle Käufer oder Investoren genau wissen, was sie erwerben und welche rechtlichen Risiken bestehen, bevor sie sich verpflichten, das Projekt zu kaufen oder darin zu investieren.

Wir unterstützen Sie bei der rechtssicheren Ausgestaltung Ihrer vertraglichen Beziehungen – ob mit Projektentwicklern, Investoren oder sonstigen Partnern. Unser Fokus liegt dabei auf der klaren Regelung von Rechten und Pflichten, Haftungsfragen und Schnittstellen, um Projektrisiken zu minimieren und eine reibungslose Umsetzung zu ermöglichen.

Projektentwicklung (für Projektierer & Solarteure)

Wir begleiten Projektentwickler und EPC-Unternehmen bei der rechtssicheren Planung und Umsetzung von Stromspeicher und PV-Vorhaben – von der Flächenentwicklung bis zur Einspeisung.

Bei der Planung und Umsetzung von Photovoltaikanlagen als Kapitalanlage ist die Wahl des richtigen Standorts entscheidend – nicht nur aus technischer oder wirtschaftlicher Sicht, sondern auch im Hinblick auf die rechtliche Umsetzbarkeit.

Unsere Kanzlei bietet Investoren und Anbietern von PV-Anlagen eine fundierte standortrechtliche und wirtschaftliche Vorprüfung, bei der wir gezielt die zivilrechtlichen Rahmenbedingungen eines Projektstandorts analysieren. Sie ersetzt bewusst keine öffentlich-rechtliche Genehmigungsprüfung, sondern gibt eine praxisnahe und rechtssichere Entscheidungshilfe für Projektentwickler, um Chancen und Risiken frühzeitig einschätzen zu können.

Wir beraten bei der optimalen rechtlichen Strukturierung von Projektgesellschaften – abgestimmt auf Ihr Geschäftsmodell, steuerliche Rahmenbedingungen und regulatorische Anforderungen. Dabei stellen wir sicher, dass Ihre Gesellschaftsverträge, Beteiligungsverhältnisse und Governance-Regelungen rechtlich belastbar und zukunftssicher gestaltet sind.
Ob Bau-, Liefer- oder Nachunternehmerleistungen: Wir entwerfen und prüfen Verträge, die Ihre Interessen wahren und gleichzeitig praktikabel für die Projektabwicklung sind. Besondere Aufmerksamkeit gilt dabei der Risikoverteilung, Terminkoordination und Nachtragsregelung – für rechtliche Klarheit von Anfang an.

Nach der Investition (für Betreiber & Eigentümer)

Nach Inbetriebnahme treten oft komplexe rechtliche Fragen auf – insbesondere bei Mängeln, Verzögerungen oder wirtschaftlicher Schieflage des Projekts. Wir vertreten Investoren und Betreiber außergerichtlich und vor Gericht.
Wenn vertraglich geschuldete Leistungen verspätet oder mangelhaft erbracht werden, setzen wir Ihre Ansprüche konsequent durch. Wir prüfen Haftungstatbestände, sichern Beweise und vertreten Sie außergerichtlich wie gerichtlich – für eine effektive Kompensation Ihrer Vermögensschäden.
Wenn Projekte nicht wie geplant verlaufen, unterstützen wir Sie bei der rechtssicheren Lösung von Verträgen. Ob Rücktritt, Anfechtung oder Widerruf – wir analysieren die Sach- und Rechtslage und begleiten Sie bei der Durchsetzung oder Abwehr entsprechender Maßnahmen, um wirtschaftliche Nachteile zu minimieren.
Technische Mängel wie defekte Solarmodule oder fehlerhafte Wechselrichter können erhebliche Ertragsausfälle verursachen. Wir setzen Ihre Gewährleistungsansprüche gegenüber Herstellern und Lieferanten durch – außergerichtlich oder prozessual –, damit Sie den Schadenersatz oder die Nachbesserung erhalten, die Ihnen zusteht
Ob Veräußerung einzelner Anlagen, Umstrukturierung von Portfolios oder Übertragung ganzer Projektgesellschaften: Wir begleiten Sie durch sämtliche rechtlichen Schritte – von der Due Diligence über die Vertragsgestaltung bis zum Closing. Dabei behalten wir wirtschaftliche Ziele und regulatorische Vorgaben stets im Blick.

Sie haben eine PV-Anlage mit oder ohne Stromspeicher auf Ihrem Wohnhaus errichten lassen – und nun zeigt sich, dass Sie getäuscht oder falsch beraten wurden? Die Anlage ist mangelhaft, nicht betriebsbereit oder wirtschaftlich untragbar?

Wir vertreten insbesondere private Eigentümer, die eine vollständige Rückabwicklung ihres PV-Vertrags anstreben – etwa wegen:

  • arglistiger Täuschung oder Fehlinformation durch Vertrieb/Installateur
  • wesentlichen technischen Mängeln oder dauerhaftem Betriebsausfall
  • unerfüllten Finanzierungsversprechen oder Vertragsverletzungen
  • groben wirtschaftlichen Fehlkalkulationen des Gesamtprojekts

Für Eigentümer von Dach- oder Freiflächen

Projektentwickler legen Grundstückseigentümern oft langfristige Nutzungsverträge vor (Laufzeiten von 20–30 Jahren). Diese Verträge sollten keinesfalls ungeprüft unterzeichnet werden. Sie enthalten häufig einseitige Regelungen, die erhebliche rechtliche und wirtschaftliche Risiken über Jahrzehnte mit sich bringen.

Typische Gefahren:

  • Keine oder unklare Regelungen zum Rückbau der Stromspeicher
    und Anlagen
  • Erbschaftssteuer bei Aufgabe von Betriebsvermögen
  • Langfristige Bindung ohne marktübliche Gegenleistung
  • Nutzung durch Dritte oder Vertragsweitergabe ohne Zustimmung
  • fehlende Absicherung

Wir prüfen diese Verträge und begleiten Sie bei Verhandlungen – rechtlich fundiert, wirtschaftlich sinnvoll und steuerlich abgestimmt.

Wirtschaftsrecht:

Begleitung über die Energie-Branche hinaus

Wir beraten Unternehmen, Investoren und Gesellschaften in klassischen wirtschaftsrechtlichen Fragestellungen – vom Gesellschaftsrecht bis zur Haftungsabsicherung einschließlich Umstrukturierungen und Unternehmensnachfolge.
Wir begleiten Sie bei der Wahl der passenden Rechtsform, der Gründung neuer Gesellschaften sowie bei deren späterer Umstrukturierung. Dabei berücksichtigen wir haftungsrechtliche, steuerliche und strategische Aspekte – für eine stabile und zukunftsfähige Unternehmensstruktur.
Wir entwerfen und prüfen Geschäftsführungs- sowie Gesellschafterverträge mit Blick auf klare Zuständigkeiten, Rechte und Pflichten sowie wirksame Konfliktvermeidungsmechanismen. Unsere Beratung schafft verlässliche Strukturen für eine stabile und rechtssichere Zusammenarbeit innerhalb der Gesellschaft
Ob Standardvertrag oder komplexe Einzelvereinbarung – wir gestalten und verhandeln Verträge, die Ihre unternehmerischen Ziele absichern. Dabei achten wir auf rechtliche Klarheit, faire Risikoverteilung und praktikable Regelungen für eine langfristig tragfähige Zusammenarbeit.
Geschäftsführer tragen weitreichende Verantwortung – Fehler können schnell haftungsrechtliche Folgen haben. Wir unterstützen Sie bei der Einrichtung wirksamer Compliance-Strukturen und beraten zu allen Aspekten der Organhaftung. So schützen Sie sich und Ihr Unternehmen vor rechtlichen und finanziellen Risiken.

Vermittlerhaftung & Beraterverantwortung

Gerade bei der Vermittlung von Stromspeicher- und Photovoltaik-Investitionen – z. B. in Form von Beteiligungsmodellen, Fonds oder Einzelanlagen – besteht ein hohes Haftungsrisiko für Vermittler und Berater. Unklare Informationen, unrealistische Renditeprognosen oder fehlende Risikohinweise können erhebliche juristische Konsequenzen nach sich ziehen. Wir unterstützen Emissionshäuser, Vertriebsgesellschaften und Einzelvermittler bei der rechtssicheren Gestaltung ihrer Unterlagen, zur Haftungsminimierung und im Konfliktfall.

Unsere

Adresse.

WPV
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Nürnberger Str. 131a
97076 Würzburg

Unser

Kontakt.

Telefon: 0931/460575-15
Telefax: 0931/460575-16

E-Mail: info@wpv-anwaelte.de
Internet: www.wpv-anwaelte.de

Unsere

Kanzlei.

Rechtsklarheit für Energie–  und Wirtschaftsrecht