Verfahrensstand: Das Urteil des Landgerichts Rostock vom 6. November 2025, Az. 10 O 36/25, ist nicht rechtskräftig. Die Sonnenexpert Invest GmbH & Co. KG hat Berufung eingelegt. Das Berufungsverfahren ist beim Oberlandesgericht Rostock unter dem Az. 7 U 233/25 anhängig.
Mit Urteil vom 06.11.2025 hat das Landgericht Rostock die Sonnenexpert Invest GmbH & Co KG zur Rückzahlung von Abschlagszahlungen an einen Anleger in sechsstelliger Höhe verurteilt. Der von der WPV Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vertretene Anleger hatte auf Rückabwicklung seines 2023 geschlossen Kaufver-trages geklagt, nachdem mit dem Bau der Photovoltaikanlage auch Ende 2024 noch nicht begonnen war.
Im Jahr 2023 wurde Anlegern der Sonnenexpert Invest GmbH & Co. KG, darunter der von uns vertretene, der Erwerb eines Anteils an einer Freiflächen-Photovoltaikanlage in Körbelitz in der Gemeinde Möser angeboten. Die Verträge wurden per E-Mail geschlossen und enthielten keine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung. Trotz erheblicher Anzahlungen und Honorarzahlungen an Vermittler erhielten die Anleger keine Gegenleistung in form einer (teil-)errichteten Anlage. Ein vertraglich zugesagter Baufortschritt und die „EEG-Inbetriebnahme“ bis Ende 2023 wurden mehrfach verschoben. Das Landgericht Rostock hat festgestellt, dass das dem Anleger übersandte Inbetriebsetzungsprotokoll eine tatsächlich nicht erfolgte Inbetriebnahme auswies. Nach den Feststellungen des Gerichts waren die darin enthaltenen Angaben wahrheitswidrig; die aufgeführten Messdaten konnten mangels bestehender Photovoltaikanlage nicht tatsächlich am vorgesehenen Standort erhoben worden sein. Auf Fotos, die den Anlegern zugeschickt wurden, war statt einer Photovoltaikanlage lediglich eine planierte Fläche zu sehen. Sonnenexpert verwies später auf behördliche Genehmigungsverfahren und nannte einen „fiktionalen“ Baubeginn erst für 2024/2025.
Sonnenexpert führt die PVA Körbelitz II auf der eigenen Internetseite weiterhin mit dem Status „im Bau“ und einer „Inbetriebnahme 2023“. Aus Investorenschreiben der Sonnenexpert aus Februar, April und Juni 2026 ergibt sich demgegenüber, dass weiterhin behördliche und fachliche Abstimmungen erforderlich waren, die nach eigener Darstel-lung der Sonnenexpert dem tatsächlichen Baubeginn vorausgingen. Eine abschließende behördliche Freigabe und ein tatsächlicher Baubeginn sind nach den uns vorliegenden Informationen bislang nicht dokumentiert.
Unsere Kanzlei hat sich auf Photovoltaik und Energierecht spezialisiert und vertritt derzeit mehrere Anleger im Projekt Körbelitz. Wir prüfen Ihre Unterlagen, haben bereits Beweise gesichert und entwickeln eine individuelle Strategie, die oft die Kombination aus Widerruf, Rücktritt und Schadensersatz umfasst. Wir vertreten Sie außergerichtlich und vor Gericht – mit dem Ziel, Ihr investiertes Kapital zu sichern und ggf. steuerliche Vorteile zu retten.
Wenn Sie in das Photovoltaik-Projekt Körbelitz II investiert haben und ähnliche Erfahrungen machen, sollten Sie Ihre Rechte prüfen und ggf. durchsetzen lassen. Nutzen Sie unser kostenloses Erstgespräch und schildern Sie Ihre Situation. Alle Angaben werden vertraulich behandelt.
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Die Gemeinde Möser erhält laut dem öffentlich einsehbaren Vertrag lediglich einen Anteil an den Einspeiseerlösen des geplanten Parks. Dies bedeutet nicht, dass ihr individueller Kaufvertrag erfüllt wird oder dass die Anlage termingerecht errichtet wird.