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Photovoltaik Projekt Körbelitz II:

Sonnenexpert Invest GmbH & Co KG zu Rückabwicklung verurteilt

Mit Urteil vom 06.11.2025 hat das Landgericht Rostock die Sonnenexpert Invest GmbH & Co KG zur Rückzahlung von Abschlagszahlungen an einen Anleger in sechsstelliger Höhe verurteilt. Der von der WPV Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vertretene Anleger hatte auf Rückabwicklung seines 2023 geschlossen Kaufvertrages geklagt, nachdem mit dem Bau der Photovoltaikanlage auch Ende 2024 noch nicht begonnen war.

Konkrete Situation in Körbelitz

Im Jahr 2023 wurde Anlegern der Sonnenexpert Invest GmbH & Co. KG, darunter der von uns vertretene, der Erwerb eines Anteils an einer Freiflächen-Photovoltaikanlage in Körbelitz in der Gemeinde Möser angeboten. Der Kaufpreis wurde zunächst mit 1 600 € pro kWp veranschlagt und später durch Nachtrag auf 1 305 € pro kWp reduziert. Die Verträge wurden per EMail geschlossen und enthielten keine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung. Trotz erheblicher Anzahlungen und Honorarzahlungen an Vermittler erhielten die Anleger keinerlei Gegenleistung. Ein vertraglich zugesagter Baufortschritt und die „EEGInbetriebnahme“ bis Ende 2023 wurden mehrfach verschoben. Zwischenzeitlich wurden sogar falsche Inbetriebnahmeprotokolle übermittelt. Auf Fotos, die den Anlegern zugeschickt wurden, war statt einer Photovoltaikanlage lediglich eine planierte Fläche zu sehen. Die Betreiberin verwies später auf behördliche Genehmigungsverfahren und nannte einen „fiktionalen“ Baubeginn erst für 2024/2025. Die Gemeinde Möser hat der Betreiberin 2023 einen Vertrag zur finanziellen Beteiligung an den Einspeiseerlösen des geplanten Freiflächenparks Körbelitz genehmigt; der Vertrag wurde am 06. / 14. Juni 2023 unterschrieben. Diese öffentlich dokumentierte Vereinbarung zeigt, dass das Projekt offiziell geplant war, ändert aber nichts daran, dass Anleger bislang keine Erträge sehen. Zwischenzeitlich plant ein anderer Entwickler (Innovar Solar) einen 11MWEnergiepark in Körbelitz mit Baubeginn frühestens 2026 – weitere Verzögerungen sind absehbar.

Risiken für Anleger

  • Verlust steuerlicher Vorteile (IAB): Viele Investoren haben einen Investitionsabzugsbetrag (IAB) gebildet und müssen die Anlage innerhalb einer bestimmten Frist in Betrieb nehmen, um die Steuervergünstigung zu behalten. Verzögerungen können zu Nachversteuerung führen.
  • Kapitalbindung ohne Gegenleistung: Bereits geleistete Abschlagszahlungen sind bislang nicht in Sachwerte geflossen. Stattdessen besteht das Risiko, dass die Betreiberin insolvent wird oder das Projekt nicht realisiert.
  • Fehlerhafte oder unvollständige Informationen: Die nachträglich übersandten Datenblätter und Inbetriebnahmeprotokolle widersprechen dem Baufortschritt und werfen Fragen nach einer möglichen arglistigen Täuschung auf.

Wie wir Sie unterstützen

Unsere Kanzlei hat sich auf Photovoltaik und Energierecht spezialisiert und vertritt derzeit mehrere Anleger im Projekt Körbelitz. Wir prüfen Ihre Unterlagen, haben bereits Beweise gesichert und entwickeln eine individuelle Strategie, die oft die Kombination aus Widerruf, Rücktritt und Schadensersatz umfasst. Wir vertreten Sie außergerichtlich und vor Gericht – mit dem Ziel, Ihr investiertes Kapital zu sichern und ggf. steuerliche Vorteile zu retten. Ein anlegerfreundliches Urteil des Landgerichts Rostock (Az. 10 O 36/25) haben wir bereits gegen die Sonnenexpert Invest GmbH & Co KG erstritten. Danach erhält der betroffene Investor seine gesamte Einzahlung zuzüglich Zinsen und Rechtsanwaltskosten zurück. Das Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig, dürfte unserer Einschätzung nach aber sehr schwer angreifbar sein.

Unser Vorgehen

  1. Vertrags- und Unterlagenprüfung – Wir analysieren Kauf und Vermittlungsverträge, Zahlungsbelege, Baufortschrittsberichte und Inbetriebnahmeprotokolle.
  2. Bewertung des Projektes – Wir vergleichen die vertraglichen Zusagen mit dem tatsächlichen Baufortschritt (Fotos, behördliche Dokumente, Gemeinderatsprotokolle) und prüfen, ob eine Realisierung überhaupt noch möglich ist.
  3. Rechtsdurchsetzung – Wir unterstützen Sie bei der Erklärung des Widerrufs oder Rücktritts und setzen Ihre Ansprüche auf Rückzahlung und Schadensersatz durch. Bei Bedarf stellen wir Strafanzeigen wegen Betrugs oder Urkundenfälschung.

Wir wahren Ihre Rechte als Investor

  1. Widerruf – Fernabsatzverträge ohne ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung können bis zu zwölf Monate und 14 Tage nach Vertragsschluss widerrufen werden. Bei einem wirksamen Widerruf werden Zahlungen zurückgewährt.
  2. Rücktritt wegen Lieferverzug – Wird die vereinbarte Bau- und Inbetriebnahmefrist erheblich überschritten und ist auch nach erneuter Fristsetzung keine zeitnahe Fertigstellung zu erwarten, können Sie vom Vertrag zurücktreten. Hierbei werden geleistete Zahlungen zurückgefordert und eventuelle Zinsen geltend gemacht.
  3. Schadensersatz – Bei falschen Inbetriebnahmeprotokollen oder bewusst irreführenden Angaben steht Ihnen Schadensersatz zu. Auch Vermittler und Berater können haften, wenn sie unzutreffende Informationen weitergegeben haben.

Kontaktieren Sie uns für eine kostenfreie Ersteinschätzung

Wenn Sie in das PhotovoltaikProjekt Körbelitz investiert haben und ähnliche Erfahrungen machen, sollten Sie Ihre Rechte prüfen und ggf. durchsetzen lassen. Nutzen Sie unser kostenloses Erstgespräch und schildern Sie Ihre Situation. Alle Angaben werden vertraulich behandelt. 

Ihr Ansprechpartner

WPV Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Nürnberger Str. 131a
97076 Würzburg
Telefon: 0931 / 460575 – 15
EMail: info@wpvanwaelte.de

Die Inhalte dieser Seite dienen der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar.

Kontaktformular (unverbindlich):

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wir klären zunächst, ob die Betreiberin freiwillig zur Rückzahlung bereit ist. Aufgrund der bisherigen Erfahrungen ist dies unwahrscheinlich; daher bereiten wir gerichtliche Schritte vor, falls außergerichtliche Verhandlungen scheitern.

Sollte die Anlage nicht fristgerecht in Betrieb genommen werden, droht die Auflösung des IAB mit Steuernachzahlungen. Durch einen rechtzeitigen Widerruf oder Rücktritt können Sie die Zahlung allenfalls zurückholen und den IAB anderweitig nutzen.

Die Gemeinde Möser erhält laut dem öffentlich einsehbaren Vertrag lediglich einen Anteil an den Einspeiseerlösen des geplanten Parks. Dies bedeutet nicht, dass ihr individueller Kaufvertrag erfüllt wird oder dass die Anlage termingerecht errichtet wird.