Mit Urteil vom 06.11.2025 hat das Landgericht Rostock die Sonnenexpert Invest GmbH & Co KG zur Rückzahlung von Abschlagszahlungen an einen Anleger in sechsstelliger Höhe verurteilt. Der von der WPV Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vertretene Anleger hatte auf Rückabwicklung seines 2023 geschlossen Kaufvertrages geklagt, nachdem mit dem Bau der Photovoltaikanlage auch Ende 2024 noch nicht begonnen war.
Unsere Kanzlei hat sich auf Photovoltaik und Energierecht spezialisiert und vertritt derzeit mehrere Anleger im Projekt Körbelitz. Wir prüfen Ihre Unterlagen, haben bereits Beweise gesichert und entwickeln eine individuelle Strategie, die oft die Kombination aus Widerruf, Rücktritt und Schadensersatz umfasst. Wir vertreten Sie außergerichtlich und vor Gericht – mit dem Ziel, Ihr investiertes Kapital zu sichern und ggf. steuerliche Vorteile zu retten. Ein anlegerfreundliches Urteil des Landgerichts Rostock (Az. 10 O 36/25) haben wir bereits gegen die Sonnenexpert Invest GmbH & Co KG erstritten. Danach erhält der betroffene Investor seine gesamte Einzahlung zuzüglich Zinsen und Rechtsanwaltskosten zurück. Das Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig, dürfte unserer Einschätzung nach aber sehr schwer angreifbar sein.
Wenn Sie in das PhotovoltaikProjekt Körbelitz investiert haben und ähnliche Erfahrungen machen, sollten Sie Ihre Rechte prüfen und ggf. durchsetzen lassen. Nutzen Sie unser kostenloses Erstgespräch und schildern Sie Ihre Situation. Alle Angaben werden vertraulich behandelt.
WPV Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Nürnberger Str. 131a
97076 Würzburg
Telefon: 0931 / 460575 – 15
EMail: info@wpvanwaelte.de
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Wir klären zunächst, ob die Betreiberin freiwillig zur Rückzahlung bereit ist. Aufgrund der bisherigen Erfahrungen ist dies unwahrscheinlich; daher bereiten wir gerichtliche Schritte vor, falls außergerichtliche Verhandlungen scheitern.
Sollte die Anlage nicht fristgerecht in Betrieb genommen werden, droht die Auflösung des IAB mit Steuernachzahlungen. Durch einen rechtzeitigen Widerruf oder Rücktritt können Sie die Zahlung allenfalls zurückholen und den IAB anderweitig nutzen.
Die Gemeinde Möser erhält laut dem öffentlich einsehbaren Vertrag lediglich einen Anteil an den Einspeiseerlösen des geplanten Parks. Dies bedeutet nicht, dass ihr individueller Kaufvertrag erfüllt wird oder dass die Anlage termingerecht errichtet wird.